Neue Lehrgänge starten am18.05.26 & 17.08.26- Plätze verfügbar
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100 % Förderung möglich

Ihre Umschulung –
vollständig gefördert

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vollständig gefördert

Ob über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung – Ihre Umschulung kann bei uns zu 100 % finanziert werden.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Ob über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung –
Ihre Umschulung kann bei uns zu 100 % finanziert werden.
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Ob über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung – Ihre Umschulung kann bei uns zu 100 % finanziert werden. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

FÖRDERWEG 1

Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter

Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.

Mehr zur Förderung

FÖRDERWEG2

Deutsche Rentenversicherung

Über die Deutsche Rentenversicherung — für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Mehr zur Förderung

Die Kosten für eine Umschulung werden in der Regel vollständig von einem Kostenträger übernommen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess — von der ersten Beratung bis zur Bewilligung.

Förderweg 1

Agentur für Arbeit / Jobcenter

Bildungsgutschein

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, dass die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung übernommen werden. Er deckt in der Regel die gesamten Lehrgangskosten ab – inklusive Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Lebensunterhalt während der Maßnahme.

Die Wirtschaftsschule Kahle ist als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert. Damit sind alle unsere Umschulungen für die Förderung per Bildungsgutschein zugelassen.

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen einen Bildungsgutschein beantragen:

Arbeitssuchende und arbeitslose Personen

Personen, denen Arbeitslosigkeit droht

Beschäftigte, die sich beruflich neu orientieren möchten

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Berufsrückkehrer (z. B. nach Elternzeit)

So erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein

Der Weg zum Bildungsgutschein ist unkompliziert. Folgen Sie diesen Schritten:

1

Beratungsgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

2

Umschulungswunsch besprechen

Teilen Sie Ihrem Berater mit, dass Sie eine Umschulung an der Wirtschaftsschule Kahle absolvieren möchten. Wir stellen Ihnen gerne vorab alle nötigen Unterlagen zur Verfügung.

3

Bildungsgutschein erhalten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bildungsgutschein – eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme.

4

Bei uns anmelden

Bringen Sie den Bildungsgutschein zu uns. Wir kümmern uns um die Abwicklung und bereiten Ihren Einstieg vor.

Was wird übernommen?

Der Bildungsgutschein kann folgende Kosten abdecken:

Lehrgangskosten (Kursgebühren, Prüfungsgebühren)

Fahrtkosten zur Bildungsstätte

Kinderbetreuungskosten (bei Bedarf)

Lebensunterhalt (ALG I oder Bürgergeld wird weitergezahlt)

Lernmittel und Unterrichtsmaterialien

 Prämien (1500€) und Weiterbildungsgeld 150€/Monat

Förderweg 2

Rentenversicherungen

Erteilung von Kostenzusage

Was ist eine Kostenzusage der Rentenversicherung?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation die Kosten für eine Umschulung. Dies wird als „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) bezeichnet.

Die Wirtschaftsschule Kahle arbeitet seit Jahrzehnten eng mit den verschiedenen Trägern der Rentenversicherung zusammen und kennt die Abläufe und Anforderungen genau.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit die Rentenversicherung die Kosten für eine Umschulung übernimmt, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung des bisherigen Berufs dauerhaft unmöglich machen

Mindestens 15 Jahre Beitragszeit in der Rentenversicherung oder Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Ärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit einer beruflichen Neuorientierung bestätigt

Positive Prognose, dass die Umschulung die Erwerbsfähigkeit wiederherstellt

So erhalten Sie Ihre Kostenzusage

1

Antrag stellen

Stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

2

Ärztliche Begutachtung

Die Rentenversicherung veranlasst eine ärztliche Untersuchung, um Ihre gesundheitliche Situation und die Notwendigkeit einer Umschulung zu prüfen.

3

Berufsberatung

In einem Beratungsgespräch wird gemeinsam ein passendes Umschulungsziel festgelegt. Wir stehen Ihnen hierbei beratend zur Seite.

4

Kostenzusage erhalten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie die schriftliche Kostenzusage. Damit können Sie sich direkt bei uns anmelden.

Was wird übernommen?

Die Rentenversicherung übernimmt im Rahmen der LTA in der Regel:

Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren

Übergangsgeld (als Einkommensersatz während der Maßnahme)

Fahrtkosten und ggf. Unterkunftskosten

Lernmittel und Arbeitsmaterialien

Sozialversicherungsbeiträge während der Umschulung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Umschulung.

Muss ich die Umschulung selbst bezahlen?

Nein, in den allermeisten Fällen werden die Kosten vollständig von einem Kostenträger übernommen – entweder über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder über eine Kostenzusage der Rentenversicherung. Wir beraten Sie gerne, welcher Förderweg für Sie in Frage kommt.

Muss ich die Umschulung selbst bezahlen?

Nein, in den allermeisten Fällen werden die Kosten vollständig von einem Kostenträger übernommen – entweder über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder über eine Kostenzusage der Rentenversicherung. Wir beraten Sie gerne, welcher Förderweg für Sie in Frage kommt.

Muss ich die Umschulung selbst bezahlen?

Nein, in den allermeisten Fällen werden die Kosten vollständig von einem Kostenträger übernommen – entweder über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder über eine Kostenzusage der Rentenversicherung. Wir beraten Sie gerne, welcher Förderweg für Sie in Frage kommt.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Kostenzusage?

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Kostenzusage der Rentenversicherung richtet sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und eine berufliche Neuorientierung benötigen.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Kostenzusage?

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Kostenzusage der Rentenversicherung richtet sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und eine berufliche Neuorientierung benötigen.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Kostenzusage?

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Kostenzusage der Rentenversicherung richtet sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und eine berufliche Neuorientierung benötigen.

Wie lange dauert es, bis ich den Bildungsgutschein erhalte?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur und persönlicher Situation. In der Regel erhalten Sie den Bildungsgutschein innerhalb von 2–4 Wochen nach dem Beratungsgespräch. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Wie lange dauert es, bis ich den Bildungsgutschein erhalte?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur und persönlicher Situation. In der Regel erhalten Sie den Bildungsgutschein innerhalb von 2–4 Wochen nach dem Beratungsgespräch. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Wie lange dauert es, bis ich den Bildungsgutschein erhalte?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur und persönlicher Situation. In der Regel erhalten Sie den Bildungsgutschein innerhalb von 2–4 Wochen nach dem Beratungsgespräch. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Kann ich während der Umschulung weiterhin ALG I oder ALG II beziehen?

Ja. Wenn Sie über einen Bildungsgutschein gefördert werden, erhalten Sie während der gesamten Umschulung weiterhin Ihre Leistungen (ALG I oder ALG II). Bei Förderung durch die Rentenversicherung erhalten Sie ein sogenanntes Übergangsgeld.

Kann ich während der Umschulung weiterhin ALG I oder ALG II beziehen?

Ja. Wenn Sie über einen Bildungsgutschein gefördert werden, erhalten Sie während der gesamten Umschulung weiterhin Ihre Leistungen (ALG I oder ALG II). Bei Förderung durch die Rentenversicherung erhalten Sie ein sogenanntes Übergangsgeld.

Kann ich während der Umschulung weiterhin ALG I oder ALG II beziehen?

Ja. Wenn Sie über einen Bildungsgutschein gefördert werden, erhalten Sie während der gesamten Umschulung weiterhin Ihre Leistungen (ALG I oder ALG II). Bei Förderung durch die Rentenversicherung erhalten Sie ein sogenanntes Übergangsgeld.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Bildungsgutschein benötigen Sie in der Regel Ihren Lebenslauf, Nachweise über bisherige Qualifikationen und ggf. Ablehnungen von Bewerbungen. Für die Rentenversicherung werden zusätzlich ärztliche Gutachten und Nachweise über Ihre Beitragszeiten benötigt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Bildungsgutschein benötigen Sie in der Regel Ihren Lebenslauf, Nachweise über bisherige Qualifikationen und ggf. Ablehnungen von Bewerbungen. Für die Rentenversicherung werden zusätzlich ärztliche Gutachten und Nachweise über Ihre Beitragszeiten benötigt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Bildungsgutschein benötigen Sie in der Regel Ihren Lebenslauf, Nachweise über bisherige Qualifikationen und ggf. Ablehnungen von Bewerbungen. Für die Rentenversicherung werden zusätzlich ärztliche Gutachten und Nachweise über Ihre Beitragszeiten benötigt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung.

Ist die Wirtschaftsschule Kahle für die Förderung zugelassen?

Ja, die Wirtschaftsschule Kahle ist nach AZAV zertifiziert. Das bedeutet, dass alle unsere Umschulungen für die Förderung per Bildungsgutschein und durch die Rentenversicherung zugelassen sind.

Ist die Wirtschaftsschule Kahle für die Förderung zugelassen?

Ja, die Wirtschaftsschule Kahle ist nach AZAV zertifiziert. Das bedeutet, dass alle unsere Umschulungen für die Förderung per Bildungsgutschein und durch die Rentenversicherung zugelassen sind.

Ist die Wirtschaftsschule Kahle für die Förderung zugelassen?

Ja, die Wirtschaftsschule Kahle ist nach AZAV zertifiziert. Das bedeutet, dass alle unsere Umschulungen für die Förderung per Bildungsgutschein und durch die Rentenversicherung zugelassen sind.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen, die richtigen Argumente und Unterlagen zusammenzustellen. In vielen Fällen wird der Antrag im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen, die richtigen Argumente und Unterlagen zusammenzustellen. In vielen Fällen wird der Antrag im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen, die richtigen Argumente und Unterlagen zusammenzustellen. In vielen Fällen wird der Antrag im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.

Können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuung übernommen werden?

Ja, sowohl der Bildungsgutschein als auch die Kostenzusage der Rentenversicherung können neben den Lehrgangskosten auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und weitere Nebenkosten abdecken. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über alle Möglichkeiten.

Können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuung übernommen werden?

Ja, sowohl der Bildungsgutschein als auch die Kostenzusage der Rentenversicherung können neben den Lehrgangskosten auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und weitere Nebenkosten abdecken. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über alle Möglichkeiten.

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Ja, sowohl der Bildungsgutschein als auch die Kostenzusage der Rentenversicherung können neben den Lehrgangskosten auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und weitere Nebenkosten abdecken. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie über alle Möglichkeiten.

Ihr Ansprechpartner

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Frau Kahle

Schulleitung & Förderberatung

+49 2166 123-0

info@kahle-schule.de

Mo – Fr: 08:00 – 16:00

Kostenlose Beratung

Die Kosten können von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung übernommen werden.

Bereit für Ihren Neustart?

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch,
wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam den richtigen Weg.

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